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 Neue Abwassergebühren

Einführung der gesplitteten Abwassergebühren in Sindelfingen

Für die Einleitung von Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Sindelfingen wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist (Frischwassermaßstab). In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht.


Auf Grund des Urteils des VGH Mannheim vom 11.3.2010 (Az.: 2 S 2938/08) wird nun die Struktur der Abwassergebühren neu geordnet. Rückwirkend ab dem 1.1.2010 werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt, um damit die Kosten der Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip gerechter aufzuteilen. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr (Getrennte Gebühr). Das Gesamtgebührenaufkommen verändert sich dadurch nicht. mehr

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Faltblatt 


 


 

 


 

 

 

 

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