Hilfe bei Wohnproblemen
Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie sich in einer dringenden Notlage befinden und sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht selbst eine Wohnung beschaffen können. Wenn Sie akut vom Wohnungsverlust bedroht sind, sei es durch
- Mietschulden
- Kündigung oder
- Räumungsklage
scheuen Sie sich nicht, den Kontakt mit uns aufzunehmen!
Einen Antrag auf Vergabe einer (Sozial-)Wohnung stellen können Sie, wenn Sie...
...in der Regel mindestens seit einem Jahr in Sindelfingen wohnen und sich in o. g. dringender Wohnungsnotlage befinden.
...eine größere oder mietgünstigere Wohnung mit städtischem Belegungsrecht gegen eine kleinere Wohnung oder eine Wohnung mit höherer Miete tauschen möchten
...eine Seniorenwohnung beantragen möchten (für über 60-jährige mit Wohnberechtigungsschein)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung. Sie erhalten einen Wohnberechtigungsschein, wenn Ihr Einkommen und das Einkommen aller zu Ihrem Haushalt zählenden Familienangehörigen die Einkommensgrenze nach § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) einhält. Zum Teil ist für geförderte Wohnungen auch eine höhere Einkommensgrenze maßgeblich.
Für Ihre eigene Wohnungssuche haben wir eine Auswahl an Wohnbauunternehmen zusammengestellt.
Ihre Ansprechpartnerin beim Amt für soziale Dienste
Frau Barbara Breiter Raum 4.15 0 70 31/94-32 4 barbara.breiter@sindelfingen.de
