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Bürgerhaus Maichingen

Gastronomie

Übernehmen Sie selbst die Bewirtschaftung - oder ein Gastronom/Party-Service Ihrer Wahl

 

Die Küche im Bürgerhaus Maichingen mit 43 m² ist funktionell, voll ausgestattet eingerichtet und wird sicher allen Anforderungen an eine leistungsfähige und moderne Gastronomie gerecht.

Eine Grundausstattung an Tabletts, Servierwagen, Aschenbechern, Töpfen, Pfannen, Besteck, Gläsern, Tassen etc. ist vorhanden. Schwund/Bruch/Fehlbestände sind vom Mieter zu ersetzen.

Das Vorbereiten von Speisen ist nur in der Küche gestattet. Hier dürfen auch mitgebrachte Elektrogrills benutzt werden.

Kochen/Grillen etc. mit gasbetriebenen Geräten ist nicht gestattet.

Es ist unzulässig Hähnchenbratereien im Bereich des Bürgerhaus Maichingen aufzustellen!

 

Weitere örtliche Gastronomen finden Sie hier oder können Sie der Gästeinformation mit Hotel- und Restaurantverzeichnis entnehmen. Gerne senden wir Ihnen ein Exemplar zu, rufen Sie uns an!

Die Getränke sind bei einem örtlichen Getränkelieferant im jährlichen Wechsel zu beziehen - siehe aktueller Aushang im Bürgerhaus!

Der Mieter verpflichtet sich, die gastronomischen Bewirtschafter auf deren Verpflichtung hinzuweisen, an das Bezirksamt Maichingen die vereinbarten Umsatzabgaben (8,5 %) und Nebenleistungen zu bezahlen.

Büfett im Foyer

 

Festlich gedeckt

 

Küche



 

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